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Brandschutzbeauftragter
  Der Brandschutzbeauftragte soll Gefahren erkennen, beurteilen und dafür sorgen, dass sie beseitigt und Schäden möglichst gering gehalten werden.
  Ihm obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
  Unterrichtungen und Beratung der Unternehmensleitung über die Erfordernisse des Brand- und Explosionsschutzes; Unterstützung bei der Einstellung einer Unternehmensleitlinie für die betriebliche Sicherheit
  Aufstellen der Brandschutzordnung, der Alarm-, Feuerwehr-und Räumungspläne sowie ggf. betriebliche Gefahrenabwehrpläne (GAP); zur besseren Übersicht kann es zweckmäßig sein, zusätzlich detaillierte Brandschutzpläne zu erstellen
  Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen im Betrieb

Veranlassung der Beseitigung von brandschutztechnischen Mängel
  * Festlegen von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall oder außer Betrieb setzen von    Brandschutzeinrichtungen
* Beratung in Fragen des Brandschutzes, z.B. bei Planung von Neu- und Umbauten,    Betriebsveränderungen
* Zusammenarbeit mit den Fachbehörden wie Berufsgenossenschaften, Feuerwehr
   und dem Sachversicherer
* Organisation von gemeinsamen Übungen und Betriebsbegehungen
* Schulung der Mitarbeiter
* Brandschutzbelehrung
* Besondere spezifische Maßnahmen nach Firmenproblematik

Aus Kostengründen kann man auch einen Dienstleister beauftragen der diese Aufgaben übernimmt. So wie bei uns ...
  Qualifikation

Zum Brandschutzbeauftragten können grundsätzlich bestellt werden:

* Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum gehobenen und höheren
   feuerwehrtechnischen Dienst
* Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum mittleren feuerwehrtechnischen
   Dienst für hauptamtliche Kräfte, wenn die Personen hauptamtlich für den bestellenden
   Betrieb tätig sind
* Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachoberschulstudium in der Fachrichtung    Brandschutz
* Personen mit einer Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten. Die Ausbildung bzw.    Zusatzausbildung erfolgt gemäß Abschnitt 5.

Vorraussetzung für die Teilnahme an dieser Ausbildung ist mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Ausbildung.


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