| | | Brandschutzbeauftragter
|
| | | Der
Brandschutzbeauftragte soll Gefahren erkennen, beurteilen und dafür sorgen, dass
sie beseitigt und Schäden möglichst gering gehalten werden. |
| | | Ihm
obliegen insbesondere folgende Aufgaben: |
| | | Unterrichtungen
und Beratung der Unternehmensleitung über die Erfordernisse des Brand- und Explosionsschutzes;
Unterstützung bei der Einstellung einer Unternehmensleitlinie für die betriebliche
Sicherheit |
| | | Aufstellen
der Brandschutzordnung, der Alarm-, Feuerwehr-und Räumungspläne sowie ggf. betriebliche
Gefahrenabwehrpläne (GAP); zur besseren Übersicht kann es zweckmäßig sein, zusätzlich
detaillierte Brandschutzpläne zu erstellen |
| | | Organisation
und Überwachung der Brandschutzkontrollen im Betrieb
Veranlassung der Beseitigung
von brandschutztechnischen Mängel |
| | | *
Festlegen von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall oder außer Betrieb setzen von Brandschutzeinrichtungen
* Beratung in Fragen des Brandschutzes, z.B. bei Planung von Neu- und Umbauten,
Betriebsveränderungen * Zusammenarbeit mit den Fachbehörden
wie Berufsgenossenschaften, Feuerwehr und dem Sachversicherer
* Organisation von gemeinsamen Übungen und Betriebsbegehungen *
Schulung der Mitarbeiter * Brandschutzbelehrung * Besondere
spezifische Maßnahmen nach Firmenproblematik
Aus Kostengründen kann man
auch einen Dienstleister beauftragen der diese Aufgaben übernimmt. So wie bei
uns ... |
| | | Qualifikation
Zum Brandschutzbeauftragten
können grundsätzlich bestellt werden:
* Personen mit einer abgeschlossenen
Ausbildung zum gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst
* Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum mittleren feuerwehrtechnischen
Dienst für hauptamtliche Kräfte, wenn die Personen hauptamtlich
für den bestellenden Betrieb tätig sind * Personen
mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachoberschulstudium in der Fachrichtung Brandschutz
* Personen mit einer Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten. Die Ausbildung
bzw. Zusatzausbildung erfolgt gemäß Abschnitt 5.
Vorraussetzung
für die Teilnahme an dieser Ausbildung ist mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung
oder eine gleichwertige Ausbildung. |