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Verantwortung für den Brandschutz
  
Der Unternehmer:
  Im Brandschutz trägt der Unternehmer als Betreiber der Anlage die Verantwortung für den Schutz der beschäftigten Arbeitnehmer und Sachgüter. Ferner ist er verpflichtet, die Menschen außerhalb des Betriebes und die Umwelt zu schützen.
  Zivilrechtlich haftet das Unternehmen gemäß den §§ 31 und 823 BGB für Handlungen seiner Organe und der diesen gleichgestellten Personen ohne Entlastungsmöglichkeit. Versicherungsrechtlich ist das Unternehmen verpflichtet Brandschäden abzuwenden beziehungsweise zu mindern.
  Die vielfältigen und umfangreichen Aufgaben können es erforderlich machen, zur Unterstützung des Unternehmers innerhalb der Sicherheitsorganisation des Betriebes einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen dem diese Aufgaben übertragen werden.
   
   
   


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