| | | Verantwortung
für den Brandschutz |
| | | Der
Unternehmer: |
| | | Im
Brandschutz trägt der Unternehmer als Betreiber der Anlage die Verantwortung für
den Schutz der beschäftigten Arbeitnehmer und Sachgüter. Ferner ist er verpflichtet,
die Menschen außerhalb des Betriebes und die Umwelt zu schützen. |
| | | Zivilrechtlich
haftet das Unternehmen gemäß den §§ 31 und 823 BGB für Handlungen seiner Organe
und der diesen gleichgestellten Personen ohne Entlastungsmöglichkeit. Versicherungsrechtlich
ist das Unternehmen verpflichtet Brandschäden abzuwenden beziehungsweise zu mindern.
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| | | Die
vielfältigen und umfangreichen Aufgaben können es erforderlich machen, zur Unterstützung
des Unternehmers innerhalb der Sicherheitsorganisation des Betriebes einen Brandschutzbeauftragten
zu bestellen dem diese Aufgaben übertragen werden. |
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