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Feuerwehrpläne
  Entscheidend für einen wirkungsvollen Einsatz sind für die Einsatzkräfte unter anderem die Ortskenntnisse und die Kenntnis über besondere Gefahrenpunkte des Objektes. Durch Feuerwehrpläne wird die Lagebeurteilung und die Gefahrenabwehr wesendlich erleichtert.
  Hinweis:
  Der Feuerwehrplan enthält alle notwendigen Angaben die für eine rasche Orientierung am und im Objekt notwendig sind. Durch Aussagen über die bauliche Beschaffenheit, Gefahrenpunkte und Schutzeinrichtungen wird eine genauere Lagebeurteilung ermöglicht. Sofern die Darstellung einer baulichen Anlage auf nur einem Blatt nicht möglich ist, darf der Feuerwehrplan mehrere Blätter umfassen. Die einzelnen Etagen können zum z.B. auf Detailplänen dargestellt werden. Zusätzlich muss dann aber ein Übersichtsplan als Teil des Feuerwehrplanes auf einer Seite erstellt werden. Besondere Angaben, z.B. zur Löschwasserrückhaltung, zum Abwassernetz oder sicherheitstechnische Einrichtungen, können auch in Form einer gesonderten Seite dem Feuerwehrplan beigegeben werden.
  Inhalt der Feuerwehrpläne
  Folgende Angaben und Festlegungen sind in dem Feuerwehrplan mindestens enthalten:
   * Bezeichnung des Objektes, Anschrift, Straße und Hausnummer
* Art der Nutzung
* Anzahl und Bezeichnung der Etagen
* Raumabschließende Wände und Brandwände
* Öffnungen ohne Feuerschutzabschlüsse in Decken oder Wände
* Zugänge zu den Gebäuden und Notausgänge
* Treppenräume mit Laufrichtung der Treppen, erreichbare Geschosse
* Nicht begehbare Flächen
* Feuerwehraufzüge und sonstige Aufzüge
* Bedienstellen für Sicherheitseinrichtungen
* Steigleitungen nass und/oder trocken
* Ortsfeste und teilbewegliche Löschanlagen mit Angaben über das Löschmittel
* Lage der Zentralen der Löschanlagen
* Elektrische Betriebsräume
   


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