| | | Feuerwehrpläne
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| | | Entscheidend
für einen wirkungsvollen Einsatz sind für die Einsatzkräfte unter anderem die
Ortskenntnisse und die Kenntnis über besondere Gefahrenpunkte des Objektes. Durch
Feuerwehrpläne wird die Lagebeurteilung und die Gefahrenabwehr wesendlich erleichtert.
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| | | Hinweis:
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| | | Der
Feuerwehrplan enthält alle notwendigen Angaben die für eine rasche Orientierung
am und im Objekt notwendig sind. Durch Aussagen über die bauliche Beschaffenheit,
Gefahrenpunkte und Schutzeinrichtungen wird eine genauere Lagebeurteilung ermöglicht.
Sofern die Darstellung einer baulichen Anlage auf nur einem Blatt nicht möglich
ist, darf der Feuerwehrplan mehrere Blätter umfassen. Die einzelnen Etagen können
zum z.B. auf Detailplänen dargestellt werden. Zusätzlich muss dann
aber ein Übersichtsplan als Teil des Feuerwehrplanes auf einer Seite
erstellt werden. Besondere Angaben, z.B. zur Löschwasserrückhaltung, zum Abwassernetz
oder sicherheitstechnische Einrichtungen, können auch in Form einer gesonderten
Seite dem Feuerwehrplan beigegeben werden. |
| | | Inhalt
der Feuerwehrpläne |
| | | Folgende
Angaben und Festlegungen sind in dem Feuerwehrplan mindestens enthalten:
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* Bezeichnung des Objektes, Anschrift, Straße und Hausnummer * Art der Nutzung
* Anzahl und Bezeichnung der Etagen * Raumabschließende Wände und Brandwände
* Öffnungen ohne Feuerschutzabschlüsse in Decken oder Wände * Zugänge zu den
Gebäuden und Notausgänge * Treppenräume mit Laufrichtung der Treppen, erreichbare
Geschosse * Nicht begehbare Flächen * Feuerwehraufzüge und sonstige Aufzüge
* Bedienstellen für Sicherheitseinrichtungen * Steigleitungen nass und/oder
trocken * Ortsfeste und teilbewegliche Löschanlagen mit Angaben über das Löschmittel
* Lage der Zentralen der Löschanlagen * Elektrische Betriebsräume |
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