| | | Nach
dem Brand | | | | Liebe
Mitbürgerin, lieber Mitbürger ! | | | | Ein
Brand in ihrer Wohnung / Haus etc. konnte gelöscht werde. Zurückgeblieben
sind Brandrückstände wie angebrannte oder verkohlte Einrichtungsgegenstände, Teppiche,
Tapeten, Geräte, Elektrokabel und evtl. Bauschutt, die rußverschmutzt sind. Mit
dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit
der erkalteten Brandstelle geben. Es werden Maßnahmen für die Brandschadensanierung
aufgezeigt und auf die Grundzüge einer sachgerechten Aufräumung und Entschuttung
der Schadensstelle hingewiesen. Nutzen sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe
ihres Wohngebäude - bzw . Hausratsversicherers und melden Sie diesem unmittelbar
den eingetretenen Schaden. Bitte denken sie daran alle weiteren Maßnahmen mit
ihrer Hausverwaltung / Vermieter und dem Versicherer abzustimmen, um mögliche
Nachteile bei der Schadensregulierung zu vermeiden. | | | | | | | | Gefährdungseinschätzung
Nach
Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der
Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw. Rauchniederschlag in ihren Räumen und auf deren
Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte oder verkohlte Materialien (Brandrückstände)
können giftige und reizende Stoffe erhalten. Deren Zusammensetzung und jeweilige
Konzentration ist abhängig von der Art und Menge des verbrannten Gutes, vom Brandverlauf
und der Abführung der Rauchgase. Auch wenn Schadstoffe gebildet wurden, bedeutet
dies noch kein unmittelbare Gefährdung. Im Brandfall gebildete Schadstoffe sind
in der Regel so stark an Ruß gebunden, dass eine Aufnahme über die Haut bei einer
möglichen Beschmutzung kaum erfolgen kann. | | | | Die
Erfahrung aus vielen Brandschäden haben gezeigt, dass brandbedingte Schadstoffe
nur dort nachweisbar waren, wo auch optisch deutlich wahrnehmbare Brandverschmutzungen
vorlagen. Mit der Entfernung der brandbedingten Verschmutzung sind in der Regel
auch die Schadstoffe beseitigt. Bis zur endgültigen Sanierung wird in der Regel
ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung
ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten. Dennoch sollten Sie - schon um
sich vor ausdünstenden reizenden Stoffen zu schützen - die folgenden Hinweise
beachten: | | | |
Erstmaßnahmen
Betreten sie die Brandstelle frühestens eine Stunde
nach Ablöschen des Feuers und nach ausreichender Durchlüftung. Sorgen Sie dafür,
dass keine Brandverschmutzungen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt
werden können. Decken Sie zu diesem Zweck rußbedeckte Flächen im Gehwegbereich
mit Folie ab und legen Sie im Übergangsbereich vor die nicht betroffenen Bereich
nasse Tücher zum Schuhe abtreten aus. | | | | Reinigung
und Sanierung
Reinigungsarbeiten im Wohnbereich, bei denen nur relativ
kleine Mengen verbrannt sind ( z. B. Papierkorbbrand, Kochstellenbrand, Brand
eines Kerzengesteckes oder sonstige Brände mit geringfügiger Brandverschmutzung),
können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln
(Gummihandschuhe, Haushaltsreiniger) durchgeführt werden.
Darüber hinausgehende
Reinigungs-und Sanierungstätigkeit können unter Einhaltung der nachstehend empfohlenen
Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen
werden. Wie bei den Erstmaßnahmen ist auch hier darauf zu achten, dass keine Brandverschmutzungen
aus Brandrückständen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden
und kein Staub aufgewirbelt wird.
Die nachfolgend aufgeführten Schutzvorkehrungen
sind von Fachfirmen einzuhalten, sollten aber auch von Brandgeschädigten, die
selbst die Reinigungs-und Sanierungsarbeiten durchführen wollen, zu ihrem eigenen
Schutz beachtet werden :
* Einmal-Anzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies
oder Kunststoff, für Staubarbeiten Atemschutz (filtrierende Halbmaske
der Schutzgruppe FFP2/FFP3) * Schutzhandschuhe aus Leder * Textilkombination
für Trockenarbeiten, Gummihandschuhe für Nassarbeiten * Handschuhe und Einmal-Anzüge
verbleiben im Schadensbereich und Können mehrfach verwendet werden, wenn ihr Zustand
dies zulässt. Filtrierende Halbmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken
sind die Hautkontaktmasken vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit
Reinigungsmittel und Wasser zu reinigen. Nach Verlassen des Schadensbereiches
ist eine gründliche Körperreinigung (Duschen) vorzunehmen. | | | | | Entsorgung
Schon bei den Aufräumungsarbeiten sollten Brandrückstände und Abfälle
so sortiert werden, dass diese durch entsorgungspflichtige Körperschaften oder
Dritte leichter verwertet bzw. entsorgt werden können.
Dazu sollten Brandrückstände
bereits an der Brandstelle getrennt werden in: verwertbare Bestandteile,
nicht verwertbarer Restmüll, einschließlich Brandverschmutzter und russbeaufschlagter
Materialien, besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle).
Verwertbare Bestandteile sind z.B.: Elektrogeräte, metallische Bestandteile
(Schrottverwertung). Nicht Brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerreste (Bauschuttrecycling).
Beispiele
für nicht verwertbaren Restmüll: Arzneien und Lebensmittel, die offen gelagert,
deren Verpackung vom Brandrauch durchdrungen oder die von der Wärme betroffen
wurden, müssen vernichtet werden brennbare Bestandteile (verkohlte Kunststoffprodukte,
Holz, Teppiche, Tapeten und Rückstände aus den Reinigungsmaßnahmen), können in
der Regel der Hausmüllentsorgung zugeführt werden. Nicht brennbare Bestandteile
(wie Brandverschmutzte Steine, Ziegel .......) können in der Regel zu einer Deponie
gebracht werden.
Erkennbare Sonderabfälle (z.B. Farben, Lacke ,
Batterien) sollten wie üblich getrennt den bekannten Entsorgungswegen zugeführte
werden. Sonderabfälle, die nach Art und Menge haushaltsüblich sind, können an
bestimmten Wertstoffhöfen abgegeben werden. Wo sichtbar größere Mengen PVC oder
andere clororganische Stoffe enthaltende Materialien verbrannt bzw. verschwelt
sind, sollte der Entsorgungsweg von der zuständigen Abfall-bzw. Umweltbehörde
festgelegt werden. | | | | |
Bezugsadressen und Ansprechpartner zu Fragen nach dem Brandereignis
Tagebuchnummer
der Polizei : _____________________ meine Versicherung: Tel.: _____________________
Vermieter: Tel.: _____________________ Feuerwehrnotruf : Tel.: 112
Feuerwehr Tel : _________________ Fax
:__________________ Stadtverwaltung: Tel.:__________________ | | | | | Diese
Info wurden gefunden und zusammengestellt. |
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