Startseite
Brandschutzbeauftragter
Flucht-Rettungs-Feuerwehrpläne
Verantwortung-Brandschutz
Mitarbeiterschulung
       Sicherheitskennzeichnung
Nach dem Brand
Sonstige Leistungen
Zum Shop
Verbindung

  
Nach dem Brand
  Liebe Mitbürgerin,
lieber Mitbürger !
  Ein Brand in ihrer Wohnung / Haus etc. konnte gelöscht werde. Zurückgeblieben sind Brandrückstände wie angebrannte oder verkohlte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und evtl. Bauschutt, die rußverschmutzt sind. Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben. Es werden Maßnahmen für die Brandschadensanierung aufgezeigt und auf die Grundzüge einer sachgerechten Aufräumung und Entschuttung der Schadensstelle hingewiesen. Nutzen sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe ihres Wohngebäude - bzw . Hausratsversicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden. Bitte denken sie daran alle weiteren Maßnahmen mit ihrer Hausverwaltung / Vermieter und dem Versicherer abzustimmen, um mögliche Nachteile bei der Schadensregulierung zu vermeiden.
   
  Gefährdungseinschätzung

Nach Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw. Rauchniederschlag in ihren Räumen und auf deren Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte oder verkohlte Materialien (Brandrückstände) können giftige und reizende Stoffe erhalten. Deren Zusammensetzung und jeweilige Konzentration ist abhängig von der Art und Menge des verbrannten Gutes, vom Brandverlauf und der Abführung der Rauchgase. Auch wenn Schadstoffe gebildet wurden, bedeutet dies noch kein unmittelbare Gefährdung. Im Brandfall gebildete Schadstoffe sind in der Regel so stark an Ruß gebunden, dass eine Aufnahme über die Haut bei einer möglichen Beschmutzung kaum erfolgen kann.
  Die Erfahrung aus vielen Brandschäden haben gezeigt, dass brandbedingte Schadstoffe nur dort nachweisbar waren, wo auch optisch deutlich wahrnehmbare Brandverschmutzungen vorlagen. Mit der Entfernung der brandbedingten Verschmutzung sind in der Regel auch die Schadstoffe beseitigt. Bis zur endgültigen Sanierung wird in der Regel ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten. Dennoch sollten Sie - schon um sich vor ausdünstenden reizenden Stoffen zu schützen - die folgenden Hinweise beachten:
   Erstmaßnahmen

Betreten sie die Brandstelle frühestens eine Stunde nach Ablöschen des Feuers und nach ausreichender Durchlüftung. Sorgen Sie dafür, dass keine Brandverschmutzungen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden können. Decken Sie zu diesem Zweck rußbedeckte Flächen im Gehwegbereich mit Folie ab und legen Sie im Übergangsbereich vor die nicht betroffenen Bereich nasse Tücher zum Schuhe abtreten aus.
  Reinigung und Sanierung

Reinigungsarbeiten im Wohnbereich, bei denen nur relativ kleine Mengen verbrannt sind ( z. B. Papierkorbbrand, Kochstellenbrand, Brand eines Kerzengesteckes oder sonstige Brände mit geringfügiger Brandverschmutzung), können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe, Haushaltsreiniger) durchgeführt werden.

Darüber hinausgehende Reinigungs-und Sanierungstätigkeit können unter Einhaltung der nachstehend empfohlenen Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Wie bei den Erstmaßnahmen ist auch hier darauf zu achten, dass keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden und kein Staub aufgewirbelt wird.

Die nachfolgend aufgeführten Schutzvorkehrungen sind von Fachfirmen einzuhalten, sollten aber auch von Brandgeschädigten, die selbst die Reinigungs-und Sanierungsarbeiten durchführen wollen, zu ihrem eigenen Schutz beachtet werden :

* Einmal-Anzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff,
   für Staubarbeiten Atemschutz (filtrierende Halbmaske der Schutzgruppe FFP2/FFP3)
* Schutzhandschuhe aus Leder
* Textilkombination für Trockenarbeiten, Gummihandschuhe für Nassarbeiten
* Handschuhe und Einmal-Anzüge verbleiben im Schadensbereich und Können mehrfach verwendet werden, wenn ihr Zustand dies zulässt. Filtrierende Halbmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken sind die Hautkontaktmasken vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmittel und Wasser zu reinigen. Nach Verlassen des Schadensbereiches ist eine gründliche Körperreinigung (Duschen) vorzunehmen.
   Entsorgung

Schon bei den Aufräumungsarbeiten sollten Brandrückstände und Abfälle so sortiert werden, dass diese durch entsorgungspflichtige Körperschaften oder Dritte leichter verwertet bzw. entsorgt werden können.

Dazu sollten Brandrückstände bereits an der Brandstelle getrennt werden in: verwertbare Bestandteile, nicht verwertbarer Restmüll, einschließlich Brandverschmutzter und russbeaufschlagter Materialien, besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle).

Verwertbare Bestandteile sind z.B.: Elektrogeräte, metallische Bestandteile (Schrottverwertung). Nicht Brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerreste (Bauschuttrecycling).

Beispiele für nicht verwertbaren Restmüll: Arzneien und Lebensmittel, die offen gelagert, deren Verpackung vom Brandrauch durchdrungen oder die von der Wärme betroffen wurden, müssen vernichtet werden brennbare Bestandteile (verkohlte Kunststoffprodukte, Holz, Teppiche, Tapeten und Rückstände aus den Reinigungsmaßnahmen), können in der Regel der Hausmüllentsorgung zugeführt werden.
Nicht brennbare Bestandteile (wie Brandverschmutzte Steine, Ziegel .......) können in der Regel zu einer Deponie gebracht werden.

Erkennbare Sonderabfälle (z.B. Farben, Lacke , Batterien) sollten wie üblich getrennt den bekannten Entsorgungswegen zugeführte werden. Sonderabfälle, die nach Art und Menge haushaltsüblich sind, können an bestimmten Wertstoffhöfen abgegeben werden. Wo sichtbar größere Mengen PVC oder andere clororganische Stoffe enthaltende Materialien verbrannt bzw. verschwelt sind, sollte der Entsorgungsweg von der zuständigen Abfall-bzw. Umweltbehörde festgelegt werden.
    Bezugsadressen und Ansprechpartner zu Fragen nach dem Brandereignis

Tagebuchnummer der Polizei : _____________________
meine Versicherung: Tel.: _____________________
Vermieter: Tel.: _____________________
Feuerwehrnotruf : Tel.: 112
Feuerwehr Tel : _________________
                  Fax :__________________
Stadtverwaltung: Tel.:__________________
   
Diese Info wurden gefunden und zusammengestellt.


nach oben